/ März 8, 2023/ Aktuelles, Soziales

Zwei Anwälte geben praktische Einblicke in die nicht einfache Rechtsmaterie des Alltags.

Zwei Juristen der Zwettler Rechtsanwaltskanzlei Dr. Gerhard Rössler, Mag. Marcel Hobbiger und Mag. Matthias Lösch, stellten sich am 8. März 2023 im Rahmen eines Vortrags den vielen Fragen der überaus interessierten Schüler aus den 4. Klassen. Eigentlich war es kein Lehrvortrag im klassischen Sinn, sondern die Jugendlichen sollten zuerst mit einigen wichtigen Begriffen des Strafrechts vertraut gemacht werden. Auch grundsätzliche Fragestellungen wurden erörtert: Welche Folgen kann ein Delikt für den Täter haben? Welche Möglichkeiten hat das Opfer? Die beiden Referenten versuchten dann in weiterer Folge die Zuhörer dafür zu sensibilisieren, dass bestimmte Taten im Internet keine Kavaliersdelikte sind. Denn das Internet und die sozialen Medien sind kein rechtsfreier Raum: Drohungen, Beleidigungen, Cyber-Mobbing, das Teilen von Postings, wie etwa auch  das Versenden von Fotos intimer Körperstellen, Verhetzung – die Liste könnte noch weiter fortgesetzt werden – sind strafbare Handlungen, und die Strafmündigkeit beginnt mit dem 14. Lebensjahr, die Jugendstrafbarkeit endet mit 18 Jahren. Besonders lebhaft wurden die Schüleranfragen bei den Themen „Bildnisschutz und Urheberrechte“ bzw. „Körperverletzung“. Dass die Veranstaltung ursprünglich etwas mehr als eine Stunde dauern hätte sollen, aber erst nach 90 Minuten endete, zeigt, mit welchem Ernst und Engagement unsere Viertklässler bei der Sache waren. Quintessenz dieser überaus lehrreichen eineinhalb Stunden: Es ist immer besser, zuerst zu überlegen, welche Rechtsfolgen diverse Handlungen nach sich ziehen können. Denn: Hass und Gewalt dürfen und sollen nie eine Alternative zum Gespräch und zum Miteinander sein.

HR Dir. Mag. Wolfgang Steinbauer